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Reisebedingungen

 

1.   Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Firma EX-BI-KU! GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Reisebestätigung mit Angabe des Abfahrtsortes. Der genaue Abfahrtsort- und zeitpunkt wird ihm ca. 14 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt.

 

2.   Bezahlung

Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird die Anzahlung wie auf der Rechnung ausgewiesen (20 % vom Reisepreis plus evtl. Eintrittskarten) fällig. Die Restzahlung muss bis 30 Tage vor Abreise ohne nochmalige Aufforderung erfolgen. Bei Anmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis zu zahlen. Zur Absicherung des Reisepreises erhält der Kunde einen Sicherungsschein gem. § 651 k BGB.

 

3.   Änderungen

3.1   Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten, nicht nur geringfügigen Änderungen wird je Reiseteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 20, - Euro erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen eventuelle Preisdifferenzen zu seinen Lasten.

3.2   Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Ansonsten wird die EX-BI-KU! GmbH den Kunden von Leistungsänderungen unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 8 Tagen eine kostenlose Umbuchung bzw. kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

4.   Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers schriftlich erfolgen. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtreisepreises:

 

Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt             20% des Reisepreises

ab 30 Tage vor Reiseantritt                     30% des Reisepreises

ab 21 Tage vor Reiseantritt                     60% des Reisepreises

ab 14 Tage vor Reiseantritt                     70 % des Reisepreises

ab 7 Tage vor Reiseantritt                       80 % des Reisepreises

ab 3 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt        90 % des Reisepreises

am Tag des Reiseantritts                       100 % des Reisepreises

 

Eintrittskarten sind nach Buchungsbestätigung sofort zu bezahlen. Bei Stornierung sind in jedem Fall die Kosten für die reservierten Eintrittskarten in voller Höhe zu tragen.

 

5.   Rücktritt seitens des Reiseveranstalters

5.1   Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für die Reise nicht erreicht werden, kann die Reise vom VA abgesagt werden.

5.2   EX-BI-KU! GmbH ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sobald der Reiseteilnehmer seine eingegangenen Vertragspflichten verletzt.

 

6.   Gewährleistung / Mitwirkungspflicht

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei einem Vertreter des Reiseveranstalters (Omnibusfahrer) oder bei diesem selbst anzuzeigen. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

7.   Haftung

Die vertragliche Haftung der EX-BI-KU! GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit EX-BI-KU! GmbH für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

8.   Pass-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Impf- und Devisenbestimmungen des jeweiligen Landes ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

 

9.   Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sind Ansprüche innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber EX-BI-KU! GmbH schriftlich geltend zu machen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

 

10.   Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

Unser Service für Sie

Wenn Sie Ihrer Gruppe eine Fahrt anbieten, unterstützen wir Sie:

  • Gestalten Plakate und Handzettel
  • Organisieren für Sie und Ihre Gruppe
  • Treten als Veranstalter auf und übernehmen das Risiko
  • Übernehmen die Gästebuchung, Buchungsbestätigung und Zahlungsabwicklung
  • Bieten einen Ansprechpartner für Notfälle vor Ort in Rom

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